Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz für Auszubildende verpflichtend, wenn sie unter 18 Jahre alt sind.
Eine Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und eine Nachuntersuchung vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres, sofern der/die Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Bei dieser Untersuchung handelt sich um eine ausführliche Anamnese sowie eine Ganzkörperuntersuchung inklusive eines Sehtestes und einer einfachen Hörprüfung. Außerdem werden eine Urinuntersuchung durchgeführt und der Impfstatus überprüft.